Schulprogramm: „Miteinander leben – lernen – lachen“ (Leitbild der Schule)
Die Grundschule Ubbedissen versteht sich als Lebens- und Lernort.
Im Zentrum aller schulischen Angelegenheiten steht das Kind. Die Schule muss auf die Voraussetzungen, die die Kinder mitbringen und auf ihre Bedürfnisse passend reagieren. Diese Sicht auf Kinder und Schule findet sich im Schulprogramm wieder.
Schulische Feste und Veranstaltungen
Schulische Feste:
- Schulfest
- Vernissage (dreijähriger Wechsel)
- Adventslichter
- Wandertag
Schulische Veranstaltungen:
- Klassenfahrt nach Spiekeroog im Jahrgang 3
- Autorenlesungen an der Schule
- Theaterbesuche (Stadttheater oder Puppentheater)
- Besuch des Böckstiegelhauses Jahrgang 3 und 4
- Besuch des Kinderkunstmuseums
- Klassenausflüge und –feste
- Schulgottesdienste
- Adventssingen
- Ubbs-die Stunde (schulinterne Feier vor den Ferien)
Schulkleidung
Die Schülerinnen und Schüler tragen auf freiwilliger Basis Schulkleidung. Das Sortiment umfasst T-shirts, Poloshirts und Hoodies in den Farben hell- und dunkelblau. Die Schulkleidung kann bei Interesse in weiteren Farben in der Verwaltung bei Frau Born bestellt werden.
Bei größeren Veranstaltungen organisiert der Förderverein den Verkauf vor Ort.
Die Schulkleidung ist zertifiziert nach Ökö-Tex-100-Standard hergestellt (keine Kinderarbeit!).
Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler werden durch den Unterricht an ein selbstständiges und selbstbestimmtes Arbeiten herangeführt.
Des Weiteren wird das Lernen entsprechend dem individuellen Entwicklungsstand ermöglicht. Das Kennenlernen von kooperativen Arbeitstechniken und das Erlernen von festgelegten Methoden und Arbeitstechniken gehören zur Obligatorik des Unterrichts.
Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 1 werden in vielen Unterrichtsstunden von einer zusätzlichen Lehrkraft unterstützt.
Förderkonzept
Die Grundschule Ubbedissen setzt die Vorgaben zur individuellen Förderung folgendermaßen um.
Bestimmung der individuellen Lernausgangslage:
- Eingangsdiagnostik (vor Schuleintritt und in den ersten sechs Schulwochen)
- HSP (standardisiertes Verfahren zur Feststellung der individuellen Rechtschreibentwicklung)
- ELFE (Feststellung der Leseleistung)
- strukturierte und unstrukturierte Unterrichtsbeobachtung
- Dokumentation (Basisbögen / Bögen zum Arbeits- und Sozialverhalten / ausführliche Lernentwicklungsbögen in den Fächern Deutsch und Mathematik)
- Planung und Dokumentation der Förderung – individuelle Förderplanung
Förderangebote
- Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Binnendifferenz
- Regulärer Förderunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik durch die Fachlehrerin
- Förderung der Basiskompetenz (Sozialpädagogin)
- Mathetraining
- LRS Förderung
- Marburger Konzentrationstraining
- Lernen durch Spielen
Vertretungskonzept
Durch das Vertretungskonzept wird gewährleistet, dass bei Erkrankungen der Lehrerinnen die pädagogische Arbeit am Kind sichergestellt ist.
Eine kontinuierliche Weiterarbeit am Unterrichtsstoff und eine effiziente Nutzung der Lernzeit werden ermöglicht.
- Auflösen von Doppelbesetzungen zu Vertretungszwecken (dies betrifft nicht den Einsatz der Sozialpädagogin)
- Aufteilen von Klassen (betrifft nicht den Jahrgang 1)
- ab dem vierten Vertretungstag wird der Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik im gewohnten Klassenverband erteilt. Die erkrankte Lehrerin stellt die notwendigen Informationen und Aufgaben zusammen, sofern ihr dieses zuzumuten ist, um die Kontinuität im Unterricht herzustellen.
Musikklasse
Die sogenannte „Musikklasse“ findet in Kooperation mit der Musik- und Kunstschule Bielefeld (MuKu) statt. Dieses Angebot der Grundschule Ubbedissen gibt es seit dem Schuljahr 2007/2008.
Das Konzept sieht zu Beginn des 1. Halbjahres des ersten Schuljahres Elementarunterricht vor, bei dem die Grundlagen in Gehörbildung und Rhythmusschulung gelegt werden. Dieser wird dann im 2. Halbjahr durch Instrumentalunterricht auf der Blockflöte abgelöst. Sowohl der Elementar-, als auch der Blockflötenunterricht werden vom Kollegium der Grundschule erteilt und sind kostenlos.
Im zweiten Schuljahr wird dann von Lehrern der MuKu Instrumentalunterricht angeboten. Zurzeit sind so von der ersten Musikklasse jeden Freitag die ersten Töne auf Geige, Querflöte, Klarinette, Trompete usw. im Schulgebäude zu hören. Dank eines großzügigen Sponsorings können die Instrumente den Kindern von der Schule gegen eine geringe Mietgebühr zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für den Instrumentalunterricht ab dem zweiten Schuljahr tragen die Eltern. Bei Fragen ist Frau Burmeier seitens des Kollegiums die Ansprechpartnerin. Eine Tabellarische Übersicht über den Aufbau der „Musikklasse“ finden Sie hier: Übersicht Aufbau Musikklasse
Erziehungsvereinbarung
Seit Anfang des Schuljahres 2008/2009 gibt es erstmals die von Eltern und Lehrern gemeinsam erarbeiteten Erziehungsvereinbarungen.
Im Folgenden findet sich die Präambel. Einzelheiten zu den Vereinbarungen der Lehrer, Eltern und Schüler können im Schulbüro nachgefragt/nachgelesen werden.
Präambel
In der Grundschule werden den Kindern Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die sie zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lernen befähigen.
Schulisches Lernen und Leben kann aber nur gelingen, wenn Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern sich ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst sind.
Darum hat sich die Schulgemeinschaft der Grundschule Ubbedissen auf eine gemeinsame Vereinbarung verständigt.
Es ist unsere gemeinsame Absicht
- jedes Kind wertzuschätzen und es in seiner Persönlichkeit anzuerkennen.
- jedes Kind in seinen individuellen Fähigkeiten und Kenntnissen zu fördern und zu stärken.
- jedes Kind auf seinem Weg zu Toleranz und Teamfähigkeit zu unterstützen.
- in jedem Kind die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung zu entwickeln.
- bei jedem Kind das Selbstwertgefühl zu stärken.
- bei jedem Kind die Freisetzung und Kreativität zu ermöglichen.
- bei jedem Kind für den Aufbau eines vertrauensvollen und friedlichen Miteinander zu sorgen.
Diese Vereinbarung wird zu Beginn eines jeden Schuljahres den Schülerinnen und Schülern altersgemäß bewusst gemacht. Ihre Kenntnis darüber bestätigen sie durch Versprechen und Unterschrift.
Lehrerinnen und Lehrer und Eltern, deren Kinder neu in die Schulgemeinschaft aufgenommen werden, erhalten eine schriftliche Ausführung der Vereinbarung und bestätigen diese ebenfalls mit ihrer Unterschrift.